Wer kann das tun?
Owner, Manager und Staff dürfen Live Floor und Tischsitzungen betreiben. Raum-, Tisch- und Buchungskonfiguration bleibt dort auf Owner/Manager begrenzt, wo die jeweilige API dies verlangt.Wo findest du die Funktion?
Öffne in der Management-Web-App Räume und Tische → Live Floor. Wähle einen Tisch für seine Karte oder Sitzung. Die Management-Mobile-App bietet dieselben Kernbereiche für Floor, Filter, Karte, Tischaktionen, Verlängerung und Sitzungsdetails.Schritte
- Öffne die Sitzung des belegten Tisches und den Bereich Zeit verlängern.
- Erhöhe oder verringere die zusätzlichen Minuten, bis die Vorschau das gewünschte Ende zeigt. Sende nur eine positive Verlängerung.
- Lies in der Vorschau, ob die Zeit frei ist oder an die nächste Buchungsgrenze stößt.
- Wende die Verlängerung an und warte auf Erfolg. Die dokumentierte Management-Aktion verlängert die Sitzung; sie verspricht nicht automatisch eine längere verknüpfte Buchung.
- Aktualisiere den Tisch und prüfe gespeichertes Ende sowie nächste Buchung.
Hinweise zu den Plattformen
Web und Mobile nutzen dieselben Sitzungsendpunkte. POS-Bestellungen werden über die Sitzungs-ID verankert. Gastbuchungen aus der Guest-App können als anstehende Floor-Buchungen erscheinen, aber Gäste können Live Floor oder Sitzungen nicht bedienen.Hinweise für GB und Deutschland
In GB und Deutschland ist der Ablauf gleich. Live Floor sendet eine lokale Zeitreferenz für den Store; Buchungen und Sitzungen werden in dieser lokalen Betriebszeit dargestellt. Währungsunterschiede betreffen Bestellungen, nicht die Belegungslogik. Stand ist der 17. Juli 2026. Maßgeblich ist die aktive Sitzung: Ein abgelaufenes Buchungsfenster beendet keine reale Belegung, und nur ein erfolgreicher Sitzungsendpunkt verändert den Tischzustand.Fehlerbehebung
- Nur aktive Sitzungen können verlängert werden. Eine geschlossene oder fehlende Sitzung führt zum Fehler.
- Ist das gespeicherte Ende früher als angefordert, hat der Server möglicherweise auf die nächste Buchung begrenzt. Plane keine Zeit hinter dieser Grenze ein.